Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der OSCAR BAUSERVICE GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") gelten für alle Verträge über Bau-, Sanierungs- und Innenausbauleistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend "Auftraggeber") mit dem Auftragnehmer abschließt.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation von Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage dar.
(2) Auf Basis der Anfrage des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer ein individuelles, verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der angegebenen Bindefrist in Textform (z. B. per E-Mail oder Unterschrift) annimmt.
§ 3 Leistungsumfang und Bauausführung
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem verbindlichen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind Festpreise (sofern als solche gekennzeichnet) oder basieren auf einem Einheitspreisvertrag nach tatsächlichem Aufmaß. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei B2B) bzw. inklusive Mehrwertsteuer (bei B2C), sofern nicht die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG) greift.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen gemäß dem Baufortschritt in Rechnung zu stellen (§ 632a BGB).
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausführungsarbeiten zum vereinbarten Termin begonnen und ohne Verzögerung durchgeführt werden können.
(2) Der Auftraggeber stellt unentgeltlich die notwendigen Anschlüsse für Strom und Wasser am Baukörper zur Verfügung, ebenso die erforderlichen Lagerplätze für Baumaterialien.
§ 6 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nach Fertigstellung und Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist, oder das Werk (z. B. die sanierten Räumlichkeiten) in Gebrauch nimmt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Bei Bauwerken beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre ab Abnahme. Bei sonstigen Werken (z. B. reinen Reparaturarbeiten) beträgt die Frist 2 Jahre, bei Unternehmern (B2B) 1 Jahr.
(3) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme in Textform anzuzeigen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem Vertrag behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten und eingebauten Materialien vor, sofern diese nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Wuppertal).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.